Praxisreinigung Checkliste: Was muss in einer Arztpraxis gereinigt werden?

Auf dem Bild ist eine saubere Praxis in weiß zu sehen.

Eine Arztpraxis muss nicht nur sauber aussehen. Bei der professionellen Praxisreinigung kommt es darauf an, hygienisch relevante Flächen, Räume und Kontaktpunkte systematisch zu reinigen und – wo erforderlich – zu desinfizieren. Dabei gelten für Behandlungsräume andere Anforderungen als beispielsweise für ein Büro oder einen Personalraum.

Eine gute Praxisreinigung berücksichtigt deshalb nicht nur Böden und sichtbare Verschmutzungen. Auch Türgriffe, Lichtschalter, Empfangstresen, Untersuchungsliegen, Sanitärbereiche und medizinische Geräte gehören zum Reinigungskonzept.

Mit einer klaren Praxisreinigung Checkliste lässt sich festlegen, welche Bereiche wie häufig gereinigt werden und wo zusätzlich eine Desinfektion erforderlich ist.

Praxisreinigung Checkliste: Diese Bereiche müssen gereinigt werden

Welche Aufgaben bei der Praxisreinigung anfallen, hängt von der Größe, Fachrichtung und Nutzung der Praxis ab. Eine Hausarztpraxis hat beispielsweise andere Anforderungen als eine Zahnarztpraxis mit Behandlungs- und Aufbereitungsbereichen.

Grundsätzlich sollten jedoch alle Räume und Flächen in ein strukturiertes Reinigungskonzept einbezogen werden.

1. Empfang und Anmeldung

Der Empfang ist eine der am häufigsten genutzten Bereiche einer Praxis. Hier kommen Mitarbeitende und Patienten ständig miteinander in Kontakt.

Zur Reinigung gehören unter anderem:

  • Empfangstresen und Arbeitsflächen
  • Telefone
  • Kartenlesegeräte
  • Stühle und Sitzflächen
  • Türgriffe
  • Lichtschalter
  • Handläufe
  • häufig berührte Ablageflächen
  • Böden
  • Abfallbehälter

Besonders wichtig sind die Kontaktflächen. Sie sollten entsprechend dem Hygieneplan gereinigt und bei entsprechender hygienischer Notwendigkeit desinfiziert werden.

Auch sichtbare Verschmutzungen sollten nicht bis zum nächsten regulären Reinigungstermin liegen bleiben.

2. Wartezimmer

Im Wartezimmer halten sich viele Patienten auf. Entsprechend wichtig ist eine regelmäßige Reinigung der Oberflächen und Böden.

Auf der Checkliste sollten stehen:

  • Stühle und Sitzflächen
  • Tische
  • Türgriffe
  • Lichtschalter
  • Böden
  • Fensterbänke
  • Informationsmaterial und Ablageflächen
  • Abfallbehälter
  • gegebenenfalls Spielzeug und andere Gegenstände im Kinderbereich

Gerade bei Spielzeug ist auf eine regelmäßige Reinigung beziehungsweise Desinfektion zu achten, da verschiedene Personen damit in Kontakt kommen können.

Böden sollten regelmäßig gesaugt beziehungsweise feucht gereinigt werden. Bei sichtbaren Verschmutzungen ist eine sofortige Reinigung erforderlich.

3. Behandlungsräume

Die Behandlungsräume gehören zu den hygienisch sensibelsten Bereichen einer Praxis. Hier reicht es nicht aus, lediglich den Boden zu reinigen.

Zur Praxisreinigung gehören beispielsweise:

  • Untersuchungsliegen
  • Behandlungsstühle
  • Arbeitsflächen
  • Ablagen
  • Schubladenfronten
  • Türgriffe
  • Lichtschalter
  • Lampen und Griffe
  • Geräteaußenflächen
  • Rollwagen
  • Böden
  • Abfallbehälter

Besonders wichtig sind alle Flächen, die unmittelbar mit Patienten oder Mitarbeitenden in Kontakt kommen.

Patientennahe beziehungsweise häufig berührte Flächen müssen entsprechend dem Hygieneplan und der konkreten Nutzung behandelt werden. Je nach Bereich und Tätigkeit kann eine Desinfektion nach jedem Patienten erforderlich sein.

Bei medizinischen Geräten ist außerdem darauf zu achten, dass ausschließlich geeignete Reinigungs- oder Desinfektionsverfahren verwendet werden. Falsche Mittel können empfindliche Oberflächen oder Geräte beschädigen.

4. Funktionsräume und Laborbereiche

In Labor- und Funktionsräumen gelten je nach Tätigkeit erhöhte Anforderungen. Hier müssen Arbeitsflächen, Geräte und andere Bereiche besonders sorgfältig behandelt werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitsflächen
  • Geräteaußenflächen
  • Ablagen
  • Böden
  • Türgriffe
  • Lichtschalter
  • Abfallbehälter
  • sonstige häufig berührte Flächen

Bei der Reinigung muss die festgelegte Reihenfolge eingehalten werden. Grundsätzlich sollte eine Verschleppung von Verunreinigungen in saubere Bereiche verhindert werden.

Auch die Trennung von sauberen und unreinen Bereichen ist zu berücksichtigen.

5. Sanitäranlagen

Sanitärbereiche gehören zu den Bereichen, die besonders regelmäßig gereinigt werden müssen.

Die Checkliste umfasst beispielsweise:

  • Toilettenbecken
  • Toilettensitze
  • Waschbecken
  • Armaturen
  • Spiegel
  • Seifenspender
  • Händedesinfektionsspender
  • Papierhandtuchspender
  • Türklinken
  • Lichtschalter
  • Böden
  • Abfallbehälter

Verbrauchsmaterialien wie Seife, Papierhandtücher und Toilettenpapier sollten regelmäßig kontrolliert und nachgefüllt werden.

Gerade bei einer Praxis mit hohem Patientenaufkommen kann zusätzlich zu den regulären Reinigungsintervallen eine bedarfsabhängige Reinigung erforderlich sein.

6. Flure, Türen und Verkehrsflächen

Flure werden bei der Praxisreinigung manchmal unterschätzt. Sie verbinden jedoch die verschiedenen Bereiche und werden von Patienten und Mitarbeitenden regelmäßig genutzt.

Zu reinigen sind insbesondere:

  • Böden
  • Türblätter
  • Türklinken
  • Handläufe
  • Lichtschalter
  • Fensterbänke
  • sichtbare Verschmutzungen
  • gegebenenfalls Wände im Griffbereich

Besonders stark berührte Kontaktflächen sollten entsprechend dem Hygieneplan berücksichtigt werden.

7. Böden

Böden gehören in praktisch allen Praxisräumen zur regelmäßigen Unterhaltsreinigung.

Dabei kommen je nach Bodenbelag unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Üblicherweise werden Böden zunächst von losem Schmutz befreit und anschließend feucht gereinigt.

In hygienisch sensiblen Bereichen kann zusätzlich eine Desinfektion erforderlich sein.

Wichtig ist: Nicht jeder Boden muss automatisch täglich desinfiziert werden. Die erforderliche Frequenz hängt vom Raum, der Nutzung, der Verschmutzung und dem individuellen Hygieneplan ab.

8. Personalräume und Küche

Auch Personalräume gehören in das Reinigungskonzept, obwohl hier normalerweise andere Anforderungen gelten als in Behandlungsräumen.

Zur Reinigung gehören:

  • Tische und Arbeitsflächen
  • Stühle
  • Küchenarbeitsflächen
  • Spüle
  • Armaturen
  • Kühlschrankgriffe
  • Türgriffe
  • Lichtschalter
  • Böden
  • Abfallbehälter

Lebensmittel sollten ordentlich gelagert werden. Reinigungsmittel und medizinische Materialien gehören nicht in Bereiche, in denen Lebensmittel aufbewahrt oder zubereitet werden.

9. Abfallbereiche

Abfallbehälter müssen regelmäßig geleert und mit neuen Beuteln versehen werden.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Abfällen erforderlich, die möglicherweise mit biologischen Materialien kontaminiert sind. Hier müssen die entsprechenden Entsorgungs- und Hygieneregeln der Praxis eingehalten werden.

Reinigungskräfte sollten genau wissen, welche Abfälle sie selbst entsorgen dürfen und welche Abfälle dem Praxisteam beziehungsweise speziellen Entsorgungswegen zugeordnet sind.

Was muss täglich, wöchentlich und regelmäßig gereinigt werden?

Nicht jede Fläche muss mit derselben Häufigkeit gereinigt werden. Entscheidend sind unter anderem die Nutzung des Raumes, das Patientenaufkommen und das jeweilige Infektionsrisiko.

Eine grobe Orientierung kann so aussehen:

BereichReinigungDesinfektion
Behandlungsraum – Bodenregelmäßig, häufig täglichbei Bedarf bzw. nach Hygieneplan
Patientenkontaktflächenregelmäßigje nach Nutzung, teilweise nach jedem Patienten
Wartezimmerin der Regel täglichbei Bedarf bzw. nach Hygieneplan
Empfang/Tresentäglichje nach Nutzung regelmäßig
Sanitäranlagenmindestens täglich, bei Bedarf häufigernach Hygieneplan
Personalräumemehrmals wöchentlichbei Bedarf
Türen und Kontaktflächenregelmäßigbei entsprechender hygienischer Notwendigkeit
Fenster/Wändebedarfsorientiertbei Kontamination
Lüftungsgitterregelmäßig nach Reinigungsplanin der Regel keine routinemäßige Desinfektion

Wichtig: Diese Tabelle ist keine pauschale gesetzliche Frequenzvorgabe. Die konkreten Intervalle müssen zur jeweiligen Praxis, den Räumen und den dort stattfindenden Tätigkeiten passen.

Eine Praxis mit hohem Patientenaufkommen kann beispielsweise häufigere Reinigungen benötigen als eine kleine Praxis mit wenigen Patienten.

Reinigung oder Desinfektion – was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden häufig gleichgesetzt, bedeuten aber nicht dasselbe.

Reinigung entfernt Schmutz, Staub und andere sichtbare beziehungsweise anhaftende Verunreinigungen.

Desinfektion hat dagegen das Ziel, Krankheitserreger gezielt zu reduzieren beziehungsweise zu inaktivieren.

In einer medizinischen Einrichtung können beide Maßnahmen erforderlich sein.

Bei einer verschmutzten Fläche muss zunächst die Verschmutzung entfernt werden. Wenn anschließend eine Desinfektion erforderlich ist, muss das geeignete Verfahren mit dem passenden Mittel durchgeführt werden.

Entscheidend sind dabei unter anderem:

  • geeignetes Desinfektionsmittel
  • korrekte Konzentration
  • richtige Anwendung
  • vollständige Benetzung
  • vorgeschriebene Einwirkzeit

Eine häufige Fehlerquelle ist, die Einwirkzeit eines Desinfektionsmittels zu verkürzen. Nur weil eine Fläche bereits trocken aussieht, bedeutet das nicht automatisch, dass die erforderliche Einwirkzeit erreicht wurde.

Auch unterschiedliche Reinigungsutensilien sollten nicht unkontrolliert zwischen verschiedenen Bereichen eingesetzt werden. Farbcodierte Reinigungssysteme können dabei helfen, Kreuzkontaminationen zu vermeiden.

Warum ein Reinigungsplan für die Praxis wichtig ist

Eine professionelle Praxisreinigung sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Ein Reinigungs- und Desinfektionsplan legt fest, welche Aufgaben in welchen Räumen durchgeführt werden.

Ein sinnvoller Plan beantwortet mindestens fünf Fragen:

  1. Was wird gereinigt oder desinfiziert?
  2. Womit wird gearbeitet?
  3. Wie wird die Maßnahme durchgeführt?
  4. Wann wird gereinigt?
  5. Wer ist dafür verantwortlich?

Der Plan sollte auf die tatsächlichen Gegebenheiten der Praxis zugeschnitten sein. Eine allgemeine Vorlage aus dem Internet kann als Grundlage dienen, ersetzt aber kein individuelles Konzept.

Ändert sich beispielsweise die Raumnutzung, die Ausstattung oder der Praxisablauf, sollte auch der Reinigungsplan überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Praxisreinigung dokumentieren

Neben der tatsächlichen Reinigung spielt auch die nachvollziehbare Dokumentation eine wichtige Rolle.

Je nach Praxis und Organisationsstruktur können beispielsweise Reinigungsprotokolle oder digitale Checklisten verwendet werden.

Dokumentiert werden können unter anderem:

  • Datum
  • Uhrzeit
  • gereinigter Bereich
  • durchgeführte Maßnahmen
  • verantwortliche Person
  • besondere Vorkommnisse
  • Kontrollen oder Abweichungen

Dabei gilt: Die Dokumentation sollte zum tatsächlichen Reinigungsprozess passen. Eine umfangreiche Liste bringt wenig, wenn sie im Alltag nicht zuverlässig ausgefüllt wird.

Bei einem Audit oder einer behördlichen Begehung kann eine nachvollziehbare Dokumentation außerdem zeigen, dass die festgelegten Abläufe tatsächlich umgesetzt werden.

Checkliste für die Praxisreinigung zum Abhaken

Mit dieser Übersicht können die wichtigsten Bereiche schnell kontrolliert werden:

Empfang und Wartezimmer

  • ☐ Empfangstresen gereinigt
  • ☐ Telefone und häufig genutzte Geräte gereinigt
  • ☐ Stühle und Tische gereinigt
  • ☐ Türgriffe und Lichtschalter kontrolliert
  • ☐ Böden gereinigt
  • ☐ Abfallbehälter geleert
  • ☐ Desinfektionsspender kontrolliert
  • ☐ Spielzeug im Kinderbereich gereinigt

Behandlungsräume

  • ☐ Untersuchungsliegen gereinigt/desinfiziert
  • ☐ Arbeitsflächen behandelt
  • ☐ Behandlungsstühle gereinigt
  • ☐ Geräteaußenflächen gereinigt
  • ☐ Türgriffe und Lichtschalter kontrolliert
  • ☐ Rollwagen und Ablagen gereinigt
  • ☐ Böden gereinigt
  • ☐ Abfall ordnungsgemäß entsorgt

Sanitäranlagen

  • ☐ Toiletten gereinigt
  • ☐ Waschbecken und Armaturen gereinigt
  • ☐ Türklinken und Lichtschalter gereinigt
  • ☐ Spender gereinigt und aufgefüllt
  • ☐ Toilettenpapier und Papierhandtücher vorhanden
  • ☐ Böden gereinigt
  • ☐ Abfallbehälter geleert

Personal- und Nebenräume

  • ☐ Arbeitsflächen gereinigt
  • ☐ Küche/Spüle gereinigt
  • ☐ häufig berührte Griffe gereinigt
  • ☐ Böden gereinigt
  • ☐ Abfallbehälter geleert
  • ☐ Reinigungsmittel ordnungsgemäß gelagert

Kontrolle und Dokumentation

  • ☐ Reinigungsplan aktuell
  • ☐ Zuständigkeiten eindeutig
  • ☐ Reinigungsintervalle festgelegt
  • ☐ Reinigungen dokumentiert
  • ☐ Reinigungsmittel korrekt gelagert
  • ☐ besondere Hygienemaßnahmen festgelegt
  • ☐ Personal entsprechend unterwiesen

Besondere Anforderungen in Zahnarztpraxen

Eine Zahnarztpraxis stellt an die Reinigung teilweise andere Anforderungen als eine klassische Hausarztpraxis. Grund dafür sind unter anderem die verwendeten Instrumente, die unmittelbare Nähe zum Patienten und spezielle Behandlungsabläufe.

Besonders relevant sind hier beispielsweise:

  • Behandlungseinheiten
  • Patientenstuhl
  • Arbeitsflächen
  • Absauganlagen und deren zugängliche Außenflächen
  • Instrumenten- und Ablagebereiche
  • Kontaktflächen
  • Böden
  • Aufbereitungsbereiche

Die Reinigung muss dabei eng mit den hygienischen Abläufen der Praxis abgestimmt sein.

Wichtig ist insbesondere die klare Trennung zwischen Reinigung und der Aufbereitung von Medizinprodukten. Nicht jede Aufgabe rund um Instrumente oder medizinische Geräte gehört zur Tätigkeit eines externen Reinigungsteams. Zuständigkeiten müssen deshalb eindeutig festgelegt werden.

Häufige Fehler bei der Praxisreinigung

Selbst eine grundsätzlich saubere Praxis kann hygienische Schwachstellen haben. Häufig handelt es sich um kleine, regelmäßig übersehene Bereiche.

Typische Beispiele sind:

  • Staub auf schwer erreichbaren Flächen
  • ungepflegte Türgriffe
  • verschmutzte Lichtschalter
  • nicht gereinigte Geräteaußenflächen
  • leere Seifen- oder Desinfektionsspender
  • volle Abfallbehälter
  • fehlende oder unvollständige Reinigungsnachweise
  • falsch gelagerte Reinigungsmittel
  • unklare Zuständigkeiten zwischen Praxispersonal und Reinigungsdienst

Besonders problematisch ist es, wenn der Reinigungsplan nicht mit dem tatsächlichen Praxisablauf übereinstimmt.

Ein guter Reinigungsplan muss deshalb praktikabel und aktuell sein.

Praxisreinigung vor einem Audit kontrollieren

Ein Audit oder eine behördliche Begehung sollte nicht dazu führen, dass eine Praxis kurzfristig eine Sonderreinigung durchführt. Idealerweise entsprechen Sauberkeit und Hygiene ohnehin dem normalen Praxisstandard.

Ein kurzer Kontrollrundgang einige Tage vor einem Termin kann dennoch sinnvoll sein.

Dabei sollten insbesondere folgende Punkte kontrolliert werden:

  • Sind alle Reinigungspläne aktuell?
  • Sind die Dokumentationen vollständig?
  • Sind Reinigungs- und Desinfektionsmittel vorhanden?
  • Sind die Spender gefüllt und funktionsfähig?
  • Sind Sanitäranlagen sauber?
  • Sind Kontaktflächen gepflegt?
  • Sind Behandlungs- und Nebenräume ordentlich?
  • Sind Reinigungsmittel korrekt gelagert?
  • Sind Zuständigkeiten eindeutig?
  • Wurden festgestellte Mängel bereits behoben?

Der entscheidende Punkt ist dabei die Verbindung von sichtbarer Sauberkeit und funktionierenden Abläufen. Eine Praxis kann äußerlich sehr gepflegt wirken und trotzdem organisatorische Schwachstellen haben. Umgekehrt ersetzt eine vollständige Dokumentation keine tatsächlich durchgeführte Reinigung.

Fazit: Eine gute Praxisreinigung braucht System

Bei der Praxisreinigung geht es um deutlich mehr als um saubere Böden und einen gepflegten Empfang. Entscheidend ist, dass alle relevanten Bereiche systematisch erfasst und entsprechend ihrer Nutzung gereinigt beziehungsweise desinfiziert werden.

Von Empfang und Wartezimmer über Behandlungsräume und Sanitäranlagen bis hin zu Personalräumen und Nebenbereichen sollte jeder Bereich einen festen Platz im Reinigungskonzept haben.

Ein individueller Reinigungsplan schafft klare Zuständigkeiten und legt fest, welche Arbeiten in welchen Intervallen durchgeführt werden. Eine zuverlässige Dokumentation sorgt zusätzlich für Nachvollziehbarkeit.

Besonders in sensiblen Bereichen wie Behandlungsräumen, Laboren, Aufbereitungsbereichen oder Zahnarztpraxen kommt es auf fachgerechte Abläufe an. Wenn Sie wissen wollen, wie viel eine Praxisreinigung kostet, können Sie dies hier nachlesen. 

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Praxisreinigung.

Täglich zu reinigen sind insbesondere Behandlungsräume, Wartezimmer, Empfangsbereiche, Sanitäranlagen und Böden. Häufig berührte Flächen wie Türgriffe, Lichtschalter, Empfangstresen oder Untersuchungsliegen müssen je nach Nutzung zusätzlich desinfiziert werden.

Behandlungsräume sollten mindestens arbeitstäglich gereinigt werden. Flächen mit direktem Patientenkontakt müssen entsprechend dem Hygieneplan und abhängig von der Nutzung zusätzlich desinfiziert werden.

Zum Wartezimmer gehören unter anderem Böden, Stühle, Tische, Türgriffe, Lichtschalter und weitere Kontaktflächen. Auch Abfallbehälter sollten regelmäßig geleert und sichtbare Verschmutzungen umgehend entfernt werden.

Nicht jeder Praxisboden muss pauschal täglich desinfiziert werden. Die erforderliche Reinigung und Desinfektion hängt vom Bereich, der Nutzung und dem individuellen Hygieneplan der Praxis ab. Besonders sensible Bereiche können höhere Anforderungen haben.

Bei der Reinigung werden Schmutz und Verunreinigungen entfernt. Die Desinfektion dient dagegen dazu, Krankheitserreger gezielt zu reduzieren beziehungsweise zu inaktivieren. In medizinischen Einrichtungen können beide Maßnahmen je nach Bereich erforderlich sein.

Ja. In Zahnarztpraxen können aufgrund der Behandlungssituation und des Umgangs mit Medizinprodukten zusätzliche hygienische Anforderungen bestehen. Reinigung, Desinfektion und gegebenenfalls Aufbereitung müssen deshalb auf die konkreten Tätigkeiten und Räume abgestimmt werden.

Geschäftsführer bei EasyClean24 mit über 7 Jahren Erfahrung in der professionellen Gebäudereinigung. Spezialisiert auf die Grundreinigung, Pflege und Aufbereitung verschiedener Bodenbeläge. Mein Fokus liegt auf Qualität, Zuverlässigkeit und nachhaltigen Reinigungslösungen für Privat-und Geschäftskunden.