Treppenhausreinigung: Wie oft reinigen, was gehört dazu und wer ist zuständig?
- Eine regelmäßige Treppenhausreinigung erhöht Sicherheit und Hygiene und reduziert die Rutsch- und Unfallgefahr.
- Zu einer professionellen Reinigung gehören deutlich mehr Leistungen als das Wischen der Treppen, beispielsweise die Reinigung von Geländern, Fenstern, Briefkästen und Eingangsbereichen.
- Die empfohlene Reinigungshäufigkeit liegt bei mindestens einmal pro Woche, bei größeren oder stärker frequentierten Gebäuden auch häufiger.
- Grundsätzlich ist der Vermieter verantwortlich, kann die Reinigungspflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen oder eine Reinigungsfirma beauftragen.
Ein sauberes Treppenhaus ist die Visitenkarte jeder Immobilie. Es sorgt für Sicherheit, hinterlässt einen positiven Eindruck bei Bewohnern und Besuchern und trägt zum Werterhalt des Gebäudes bei. Doch wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden? Was gehört zu einer professionellen Treppenhausreinigung? Worauf sollte man dabei achten? Und wer ist eigentlich dafür verantwortlich?
Warum ist die Treppenhausreinigung so wichtig?
Das Treppenhaus gehört zu den am stärksten genutzten Gemeinschaftsbereichen eines Gebäudes. Täglich werden Schmutz, Staub, Feuchtigkeit und kleine Steinchen von außen hineingetragen. Ohne regelmäßige Reinigung entstehen nicht nur unschöne Verschmutzungen, sondern auch Sicherheitsrisiken.
Eine regelmäßige Treppenhausreinigung sorgt für:
- mehr Sicherheit und geringere Rutschgefahr
- einen gepflegten Gesamteindruck der Immobilie
- bessere Hygiene und weniger Staubbelastung
- langfristigen Werterhalt des Gebäudes
- ein angenehmes Wohngefühl für alle Bewohner
Gerade in Mehrfamilienhäusern trägt ein sauberes Treppenhaus außerdem zum Hausfrieden bei und vermeidet Konflikte zwischen Mietern.
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
Wie häufig eine Treppenhausreinigung erforderlich ist, hängt von der Größe des Gebäudes und der Nutzungsintensität ab.
Empfohlene Reinigungsintervalle
Kleine Mehrfamilienhäuser (bis 10 Parteien):
Mindestens einmal pro Woche.
Große Mehrfamilienhäuser (über 10 Parteien):
Ein bis zwei Reinigungen pro Woche.
Bürogebäude und Gewerbeobjekte:
Zwei- bis dreimal wöchentlich.
Öffentliche Gebäude oder Arztpraxen:
Tägliche Reinigung.
In den Wintermonaten empfiehlt sich häufig eine intensivere Reinigung, da Schnee, Streusalz und Matsch deutlich mehr Schmutz ins Gebäude tragen.
Unsere Erfahrung zeigt: Für die meisten Mehrfamilienhäuser ist eine wöchentliche professionelle Treppenhausreinigung die ideale Lösung, um dauerhaft Sauberkeit, Sicherheit und einen gepflegten Eindruck zu gewährleisten.
Wie lange dauert eine Treppenhausreinigung?
Die Dauer einer Treppenhausreinigung hängt von der Größe des Gebäudes und dem Verschmutzungsgrad ab. Kleine Treppenhäuser mit ein bis zwei Etagen benötigen meist 30 bis 45 Minuten. Bei drei bis fünf Etagen dauert die Reinigung in der Regel 60 bis 90 Minuten, während große Treppenhäuser mit sechs oder mehr Etagen häufig 1,5 bis 2 Stunden oder länger in Anspruch nehmen. Regelmäßige Reinigungen verkürzen den Zeitaufwand deutlich, da sich weniger Schmutz ansammelt.
Was gehört zu einer professionellen Treppenhausreinigung?
Viele denken bei der Treppenhausreinigung lediglich an das Wischen der Stufen. Tatsächlich umfasst eine professionelle Reinigung deutlich mehr Leistungen.
Reinigung der Böden und Treppen
- Kehren oder Saugen aller Treppenstufen und Podeste
- Feuchtes Wischen der Böden
- Entfernung von Staub, Sand und Schmutz
Reinigung von Geländern und Handläufen
- Entfernen von Staub und Fingerabdrücken
- Reinigung stark berührter Flächen
- Bei Bedarf hygienische Desinfektion
Reinigung von Wänden und Ecken
- Beseitigung von Spinnweben
- Reinigung von Fußleisten
- Entfernen von Flecken und Verschmutzungen
Fenster- und Glasreinigung
- Reinigung von Fensterscheiben
- Säuberung der Fensterrahmen
- Reinigung von Fensterbänken
Türen und Eingangsbereich
- Reinigung der Hauseingangstür
- Säuberung von Türgriffen und Klingelanlagen
- Reinigung von Lichtschaltern
Weitere Leistungen
Je nach Gebäude gehören häufig auch folgende Bereiche dazu:
- Briefkastenanlagen
- Fußmatten
- Aufzüge
- Kellerzugänge
- Eingangsbereiche und Flure
Eine professionelle Treppenhausreinigung erfolgt systematisch und materialschonend. Dadurch werden Oberflächen geschützt und die Lebensdauer der Ausstattung verlängert.
Worauf sollte man bei der Treppenhausreinigung achten?
Neben der gründlichen Reinigung spielen Sicherheit, die richtige Arbeitsweise und eine materialschonende Pflege eine entscheidende Rolle.
Sicherheit und Unfallvermeidung
Die Sicherheit der Bewohner und Besucher hat immer oberste Priorität. Nach dem Wischen dürfen keine nassen und rutschigen Flächen ohne entsprechenden Warnhinweis zurückbleiben. Gleichzeitig müssen Flucht- und Rettungswege jederzeit frei zugänglich sein. Gegenstände wie Schuhe, Kinderwagen, Kartons oder Müllsäcke sollten daher nicht dauerhaft im Treppenhaus abgestellt werden.
Systematisch von oben nach unten reinigen
Für ein optimales Reinigungsergebnis wird ein Treppenhaus grundsätzlich von oben nach unten gereinigt. Zunächst werden Staub und loser Schmutz entfernt, anschließend erfolgt die feuchte Reinigung der Stufen und Podeste. Auf diese Weise gelangt kein Schmutz auf bereits gereinigte Bereiche und unnötige Nacharbeiten werden vermieden.
Materialgerechte Pflege
Nicht jede Oberfläche verträgt die gleichen Reinigungsmittel. Aggressive oder scheuernde Reiniger können Materialien beschädigen und deren Lebensdauer verkürzen.
Einige Beispiele:
- Holzgeländer: Nur feucht abwischen und bei Bedarf mit geeigneten Holzpflegemitteln behandeln.
- Edelstahlgeländer: Mit speziellen Reinigungsmitteln streifenfrei polieren.
- Naturstein und Marmor: Ausschließlich pH-neutrale Reiniger verwenden, um Flecken und Materialschäden zu vermeiden.
- Fliesen und Kunststoffböden: Mit schonenden Reinigungsmitteln reinigen und gründlich trocknen lassen.
Eine professionelle Treppenhausreinigung berücksichtigt daher nicht nur die Sauberkeit, sondern auch Sicherheitsaspekte und die materialschonende Pflege aller Oberflächen. So bleibt das Treppenhaus langfristig gepflegt, sicher und wertbeständig.
Wann ist die Treppenhausreinigung erlaubt?
Treppenhausreinigungen sind werktags grundsätzlich zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, teilweise bis 22:00 Uhr, erlaubt. Dabei müssen die gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Hausordnung beachtet werden. An Sonn- und Feiertagen sind laute Reinigungsarbeiten in der Regel nicht zulässig. Zusätzlich sollte auf die örtliche Mittagsruhe Rücksicht genommen werden, die häufig zwischen 13:00 und 15:00 Uhr liegt.
Welcher Besen eignet sich für die Treppenhausreinigung?
Der richtige Besen richtet sich nach dem Bodenbelag. Für Parkett oder Holzböden eignen sich weiche Besen mit Rosshaar oder Ziegenhaar, da sie empfindliche Oberflächen schonen. Auf Fliesen und Steintreppen sind Besen mit robusten Kunststoff- oder Arenga-Borsten ideal, um feinen Staub und groben Schmutz gleichermaßen zu entfernen. Für PVC- und Linoleumböden empfehlen sich synthetische Borsten oder Gummibesen. Ergänzend erleichtern ein Anstellbesen für Ecken sowie Handfeger und Kehrschaufel die gründliche Reinigung.
Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig – Mieter oder Vermieter?
Diese Frage führt in vielen Mehrfamilienhäusern regelmäßig zu Diskussionen. Grundsätzlich ist der Vermieter verantwortlich. Nach deutschem Mietrecht gehört die Treppenhausreinigung zu den Pflichten des Vermieters. Er muss dafür sorgen, dass gemeinschaftlich genutzte Flächen sauber und sicher bleiben.
Der Vermieter kann die Reinigung jedoch auf verschiedene Weise organisieren:
- Beauftragung einer professionellen Reinigungsfirma
- Durchführung durch einen Hausmeister
- Übertragung der Reinigungspflicht auf die Mieter
Wann müssen Mieter das Treppenhaus reinigen?
Mieter sind nur dann zur Treppenhausreinigung verpflichtet, wenn dies eindeutig im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt ist.
Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, kann der Vermieter die Reinigung nicht nachträglich einseitig verlangen.
Wird ein professioneller Reinigungsdienst beauftragt, können die Kosten in der Regel über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Was kostet eine Treppenhausreinigung?
Die Kosten für eine Treppenhausreinigung hängen vor allem von der Größe des Gebäudes, dem Reinigungsumfang, der Häufigkeit der Reinigung und der Region ab. Für eine einfache Reinigung mit Fegen und Wischen werden in der Regel 10 bis 30 € pro Etage berechnet. Umfasst die Reinigung zusätzlich Geländer, Fensterbänke oder den Eingangsbereich, liegen die Kosten meist zwischen 30 und 60 € pro Etage. Eine intensive Grund- oder Sonderreinigung kann bis zu 100 € pro Etage kosten. Bei regelmäßigen Reinigungsverträgen bewegen sich die monatlichen Kosten für Mehrfamilienhäuser häufig zwischen 60 und 180 €, abhängig vom Objekt und den vereinbarten Leistungen.
Was kostet eine Treppenhausreinigung pro Stunde?
Professionelle Reinigungsfirmen berechnen für eine Treppenhausreinigung üblicherweise 25 bis 35 € pro Stunde (netto). Einige Anbieter liegen regional auch bei etwa 20 bis 35 € pro Stunde. In der Praxis rechnen viele Unternehmen jedoch nicht nach Zeit, sondern mit einer festen Pauschale pro Etage oder pro Monat. Welche Abrechnung günstiger ist, hängt von der Größe des Gebäudes und dem Leistungsumfang ab.
Wie berechne ich eine Treppenhausreinigung?
Die Kosten einer Treppenhausreinigung werden anhand mehrerer Faktoren kalkuliert. Entscheidend sind die Anzahl der Etagen und Wohnungen, die Größe der zu reinigenden Flächen, der Verschmutzungsgrad, die gewünschte Reinigungsfrequenz sowie zusätzliche Leistungen wie Fenster-, Geländer- oder Kellerreinigung. Viele Reinigungsfirmen arbeiten mit monatlichen Pauschalen, andere berechnen nach Etagen, Quadratmetern oder Stunden. Für einen fairen Preisvergleich sollte immer genau geprüft werden, welche Leistungen im Angebot enthalten sind.
Wie werden die Kosten für die Treppenhausreinigung umgelegt?
Die Kosten für die Treppenhausreinigung zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten und können auf die Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Verteilung erfolgt meist nach der Wohnfläche, teilweise auch nach Personenzahl oder Miteigentumsanteilen. Auch Erdgeschossmieter beteiligen sich grundsätzlich an den Kosten. Wurde ursprünglich eine Eigenreinigung durch die Mieter vereinbart, kann der Vermieter die Kosten einer Reinigungsfirma nicht ohne Weiteres auf die Bewohner übertragen.
Ist die Treppenhausreinigung steuerlich absetzbar?
Ja, die Kosten für eine Treppenhausreinigung können als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten an, maximal jedoch 4.000 € pro Jahr. Materialkosten sind nicht absetzbar. Mieter nutzen dafür die Nebenkostenabrechnung, in der die Arbeitskosten separat ausgewiesen sein sollten. Eigentümer reichen die Rechnung der Reinigungsfirma oder die entsprechende Hausgeldabrechnung beim Finanzamt ein. Voraussetzung ist eine unbare Zahlung, beispielsweise per Überweisung.
Warum lohnt sich eine professionelle Treppenhausreinigung?
In vielen Häusern führen Putzpläne und wechselnde Zuständigkeiten häufig zu Unzufriedenheit und Diskussionen. Eine professionelle Reinigungsfirma schafft hier klare Verhältnisse.
Die Vorteile:
- gleichbleibend hohe Reinigungsqualität
- feste und zuverlässige Reinigungstermine
- keine Streitigkeiten zwischen Mietern
- professionelle Reinigungsmittel und Geräte
- Werterhalt der Immobilie
- Entlastung von Vermietern und Hausverwaltungen
Gerade für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte ist eine professionelle Treppenhausreinigung meist die wirtschaftlichste und sorgenfreieste Lösung.
Fazit
Eine regelmäßige Treppenhausreinigung ist weit mehr als nur eine Frage der Sauberkeit. Sie erhöht die Sicherheit, verbessert die Wohnqualität und trägt langfristig zum Werterhalt der Immobilie bei. In den meisten Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich eine wöchentliche Reinigung. Zum Leistungsumfang gehören neben den Treppen auch Geländer, Fenster, Eingangsbereiche und weitere Gemeinschaftsflächen.
Ebenso wichtig ist die fachgerechte Durchführung. Die Reinigung sollte stets systematisch von oben nach unten erfolgen, Sicherheitsaspekte berücksichtigen und mit materialschonenden Reinigungsmitteln durchgeführt werden.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung beim Vermieter. Die Reinigungspflicht kann jedoch vertraglich auf die Mieter übertragen oder an eine professionelle Reinigungsfirma ausgelagert werden. Letzteres sorgt häufig für die beste Lösung – sowohl für Eigentümer als auch für Bewohner.
In Mehrfamilienhäusern empfiehlt sich mindestens eine Reinigung pro Woche. Bei größeren oder stark frequentierten Gebäuden kann eine Reinigung mehrmals pro Woche sinnvoll sein.
Dazu gehören die Reinigung von Treppen, Böden, Geländern, Fenstern, Türen, Briefkästen, Lichtschaltern und weiteren Gemeinschaftsflächen.
Wichtig sind die Vermeidung von Rutschgefahren, freie Fluchtwege, eine systematische Reinigung von oben nach unten sowie die materialgerechte Pflege aller Oberflächen.
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Verantwortung für die Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen.
Nur dann, wenn die Reinigungspflicht ausdrücklich im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt wurde.
Ja. Die Kosten können in der Regel als Betriebskosten abgerechnet werden, sofern dies mietvertraglich vereinbart ist.